Montag, 25. Januar 2010

Abschaffung der Umweltzonen , Mit machen !!!

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …

flächendeckend die Umweltzonen abzuschaffen UND die Neuschaffung weiterer Umweltzonen zu verbieten.
Begründung

Die Einführung von Feinstaub-Umweltzonen auf kommunaler Ebene widerspricht dem Artikel 72 GG sowie sinngemäß dem im Grundgesetz festgehaltenen Gleichheitsgrundsatz.
Es kann nicht sein, dass Kommunen die Zufahrt von Kraftfahrzeugen verbieten, die ordnungsgemäß eine Zulassung durch das Bundeskraftfahrtamt haben, versichert und versteuert sind. Eigentümern solcher Fahrzeuge unterliegen einer de facto Zwangsentgeignung bzw. Zwangsentwertung ihrer Fahrzeuge, für die sie nicht entschädigt werden.
Besitzer von alten Fahrzeugen, die niedrige Einkommen haben bzw. ALG II/ Hartz IV Empfänger sind, sind hiermit Besserverdienern, die sich neue, umweltfreundlichere Fahrzeuge leisten können, gegenüber benachteiligt.

Anwohner können ihre Wohnungen nicht mehr erreichen, Geschäftsinhaber in Innenstädten werden benachteiligt, da sie Kunden verlieren, die ihre Geschäfte u.U. nicht mehr erreichen können, Handwerker mit älteren Firmenfahrzeugen ebenso. Die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen, ist kompliziert und erhöht nur unnötig Kosten und die Bürokratie in Deutschland.

Weiterhin ist ein Nutzen nach der Einführung von Feinstaub-Umweltzonen durch das Aussperren von bestimmten Kraftfahrzeugen nicht erwiesen, da geografische und meteorologische und verkehrstechnische Einflüsse ebenfalls auf Stadtgebiete wirken: Frankfurt/Main und der Flughafen, Berlin: Feinstäube, die mit dem Wind aus Asien herangetragen werden +Autobahnring, Stuttgart und herangewehter Sahrarasand, allgemein durch Brems- und Reifenabrieb, nicht Plakettenpflichtige Baumaschinen und Diesellokomotiven. Obendrein findet die Feinstaubproduktion bei privaten und gewerblichen Heizanlagen (insbesondere bei der Holzpellet- und Kohleverbrennung) genauso keine Beachtung wie die Unterscheidung der Schadstoffemmissionen unterschiedlicher Hubraumgrößen.
Es ist auch bekannt, dass Rußemmissionen von KFZ, die über keinen Dieselpartikelfilter verfügen, weniger gesundheitsschädlich sind, als die von KFZ mit DPF, da die Feinstaubpartikel dort den Grobstäuben anhaften, welche nicht Lungengängig sind. Bei den bekannten Filtertechniken werden jedoch die Grobstäube herausgefiltert und die lungengängigen Feinstpartikel herausgeblasen.

Umweltzonen sind aktionistisch, unnötig, bürokratisch und sozial ungerecht und gehören abgeschafft!

Für mehr Infos klickt unten auf den link

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9055

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